Feb. 05, 2019
Nach der rasanten Entwicklung des Influencer-Marketings in den letzten Jahren ist auch im Jahr 2019 mit einem weiteren Anstieg dieses Werbe- und Kommunikationskanals zu rechnen. Sind Typen wie du und ich, schräge Vögel und mittlerweile virtuelle Avatars, die uns Produkte vorstellen und bewerben, wie in guten alten Teleshopping-Zeiten, massentauglich geworden? Mit dieser Frage hat sich das Monheimer Institut in einer repräsentativen Onlinebefragung (14 bis 69 Jahre) im Januar beschäftigt. Unabhängig davon, ob und wie intensiv Social Media-Kanäle genutzt werden, zeigte sich, dass 3 von 4 Befragten etwas mit den Begrifflichkeiten Influencer bzw. Influencer-Marketing assoziieren können. Wenig überraschend lagen diese Ergebnisse in der Generation der Millenials deutlich höher, aber auch für jeden zweiten Best Ager (50+) waren die Begriffe keine Fremdworte.
Bei den relevanten Kanälen für die Vermarktung von Produkten durch Influencer liegt Instagram an der Spitze gefolgt von YouTube und Facebook. Thematisch sind Mode & Fashion, Beauty & Kosmetik und Food & Beverages ganz vorn dabei. Dass die neu geschaffene Werbemaschinerie funktioniert, zeigt, dass ca. 1/3 der Befragten angaben, etwas gekauft zu haben, das sie zuvor in einem der sozialen Netzwerke angepriesen bekommen haben. Deutlich höher ist die Anzahl der Personen, die sich generell einen Produktkauf auf Basis eines Influencer-Beitrags vorstellen können.
Durch geänderte gesetzliche Bestimmungen bzw. neue EU-Verordnungen rund um das Hervorheben bzw. Kenntlichmachen von Werbeinhalten in Abgrenzung zu persönlichen Erlebnissen fürchteten einige hauptberufliche Poster bereits um ihre Existenz. Nachdem nun einige Zeit vergangen ist, zeigt sich, dass diese Ängste mehrheitlich unbegründet waren. Branchenexperten sprechen mittlerweile sogar von positiven Einflüssen, da nun jegliche Form von 'Schleichwerbung' untersagt ist. Der 01. Februar 2019 dürfte ein weiterer Meilenstein in der Geschichte des Influencer-Marketings sein. Seit diesem Tag endet das 5-jährige Werbeverbot innerhalb des WhatsApp-Messengers, das die App-Gründer vertraglich fixiert hatten bevor sie ihr Start-up an Facebook verkauften. Somit öffnen sich die Schranken der reichweitenstärksten App (ca. 1,5 Milliarden Nutzer) nun auch für alle hauptberuflichen Posting- und Storyproduzenten und die Unternehmen und Konzerne, die dahinter stehen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Marco Kewe (Tel.: 02173 9537583, Email: m.kewe@monheimerinstitut.com).
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